Die Entmachtung des Parlaments 3
Welche Beziehung hat Ali Khamenei zum Parlament? Sind die Abgeordneten, die dort sitzen, tatsächlich Volksvertreter, die die Anliegen ihrer Wähler vertreten, oder sitzen dort stattdessen vom Obersten Führer bestimmte Gesinnungsgenossen? Wir haben versucht, in einer Reihe von Berichten über die Beziehung zwischen dem Parlament und Ali Khamenei eine Antwort auf diese Fragen zu geben.
Die individuelle Definition, die Ali Khamenei vom elften Parlament im ersten Monat seines Zusammentretens gab, noch bevor es seine Arbeit aufgenommen hatte, ist nur unter der Annahme verständlich, dass für den Obersten Führer nur ein zahnloser Tiger ein guter Tiger ist. Ansonsten widerspricht es jeglicher Logik, ein Parlament, das noch nicht einmal Kommissionen gebildet oder seine gesetzgeberische Arbeit und Kontrollfunktion aufgenommen hat, als „das stärkste und revolutionärste Parlament seit der Revolution“ zu bezeichnen – so Ali Khamenei in einem online-Treffen mit den gewählten Abgeordneten am 12. Juli. Er meint damit „gehorsame Befehlsempfänger, die die vorgegebenen Beschlüsse bestätigen“. Und dies sollte für jemanden wie den Obersten Führer Irans, der ohnehin den Ablauf der Wahlen gelenkt hat, nicht schwer zu verwirklichen sein.
Die Wahlen fanden im Februar 2020 statt, die Vereidigung im Mai, aber in zehn Wahlbezirken waren Stichwahlen nötig, die wegen der Corona-Pandemie auf September verschoben wurden.
Im vorliegenden Artikel soll es nicht darum gehen, warum der Oberste Führer ein zahnloses Parlament bevorzugt, denn das erklärt sich von selbst, sondern darum, wie dem Parlament in der Islamischen Republik schrittweise die Macht entzogen wurde.
Im Grundgesetz der Islamischen Republik heißt es einerseits: „Das Parlament ist die einzige gesetzgebende Institution“, andererseits aber „die Beobachtung der Konformität der politischen Ordnung mit dem Islam“ (Paragraph 2 des Grundgesetzes) „die Festlegung der politischen Leitlinien des Regimes“, „die Überwachung der angemessenen Umsetzung der politischen Leitlinien des Regimes“ und „die Lösung von Problemen, die nicht auf konventionelle Weise zu lösen sind“ (Paragraph 11 des Grundgesetzes) obliegt dem Obersten Führer der Islamischen Republik.
Entgegen dem Bemühen des Grundgesetzes, ein Gleichgewicht zwischen den göttlichen und den menschlichen Rechten herzustellen und sowohl das religiöse Prinzip der Vormundschaft des obersten islamischen Rechtsgelehrten (Velayat-e Faqih) als auch das der demokratischen Grundprinzipien und des Volkswillens zu berücksichtigen, hat sich diese Dualität als nicht praktikabel erwiesen.
So hebelt der Inhaber der größeren Macht (der Oberste Führer) sein Gegenüber (das Votum des Volkes) immer wieder aus und setzt von ihm selbst ernannte Gremien über die Ausschüsse des Parlaments, um diese zu kontrollieren und willfährig zu machen.
Wie die ernannten Gremien Oberhand über die gewählten Gremien gewinnen
Die Oberhand der dem Obersten Führer Irans unterstehenden Gremien über die gewählten Gremien hat bereits mit dem Entwurf des Grundgesetzes gesetzliche Gestalt angenommen. Die Verfasser des Grundgesetzes haben beim Entwurf der Ordnung der Islamischen Republik einerseits die Legislative als ausschließliches Recht des Parlaments gesehen, andererseits aber die Bestätigung der Parlaments-Beschlüsse einem Gremium anvertraut, dessen eine Hälfte (die islamischen Rechtsgelehrten) direkt und dessen andere Hälfte (die Juristen) indirekt dem Obersten Führer unterstehen. Von allem Anfang an hatten die parlamentarischen Gesetzesentwürfe keine Rechtsgültigkeit ohne die Bestätigung des Wächterrats. Die Oberhand des ernannten Gremiums des Wächterrates über das gewählte Gremium des Parlaments war also im Grundgesetz ausdrücklich festgehalten. Dies genügte Khamenei jedoch nicht – und genügt ihm bis heute nicht.
Daher stellte er noch weitere von ihm selbst ernannte Gremien über das gewählte Parlament. Manche von ihnen werden im Grundgesetz überhaupt nicht erwähnt, so dass ihre pure Existenz eigentlich verfassungswidrig ist, wie zum Beispiel der „Hohe Rat der Kulturrevolution“.
Solche „Hohen Räte“ zu bilden und ihnen Macht über das Parlament zu verleihen, ist zu einer typischen Vorgehensweise des Regimes geworden. Zu Beginn hatten die Entscheidungen des Hohen Rates der Kulturrevolution und des Hohen Rates der nationalen Sicherheit Vorrang vor den Gesetzesentwürfen des Parlaments. Später kamen noch weitere „Hohe Räte“ hinzu. Was jedoch das Parlament vollends entmachtete, war die Bildung des Schlichtungsrates und des Hohen Rates der wirtschaftlichen Koordination, die die Substanz des Parlaments aushöhlten und sein ausschließliches gesetzgeberisches Recht in Frage stellten.
Der Hohe Schlichtungsrat
Offiziell ist der Schlichtungsrat ein Beratungsgremium des Obersten Führers und soll laut Artikel 112 der Verfassung Differenzen zwischen dem Parlament und dem Wächterrat schlichten. Ab dem Jahre 2000 verlieh ihm aber der Oberste Führer die Kontrolle über die Umsetzung der politischen Leitlinien des Regimes. Dies ist in der von Ayatollah Khamenei verfassten Satzung für dieses Organ festgehalten. Vorher gab es verschiedene „Kontroll-Kommissionen“ genannte Gremien im Schlichtungsrat, die ihre Tätigkeit gemäß Paragraph 4 der Satzung für die Kontrolle der politischen Leitlinien ab dem Sommer 2005 aufnahmen.
Von Oktober 1989 bis zu seinem Tod im Januar 2017 war Akbar Hashemi Rafsanjani Vorsitzender des Rates. Mit seinem Tod und nach der Wahl des zehnten Parlaments 2016 ergriff Khamenei die Gelegenheit, den Schlichtungsrat zu nutzen, um die Macht des Parlament noch weiter zu untergraben. Er ermächtigte den Schlichtungsrat, einen Obersten Kontroll-Ausschuss zu bilden, der die Gesetzesentwürfe des Parlaments auf ihre Übereinstimmung mit den politischen Leitlinien überprüfen und sie ablehnen oder bestätigen konnte. Diese weder im Grundgesetz noch in den Satzungen des Rates festgehaltene Befugnis wurde 2017 von Mohsen Rezaei, dem Sekretär des Schlichtungsrates, erstmalig in einer Pressekonferenz verkündet.
Die Bildung dieses neuen Organs bindet dem Parlament noch weiter die Hände. Es kann nun nicht mehr per Mehrheitsbeschluss Gesetze erlassen, sondern muss den Richtlinien des Schlichtungsrates folgen.
Der Oberste wirtschaftliche Koordinationsrat
Die Oberhäupter der drei staatlichen Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – haben sich immer, in allen Sitzungen miteinander abgestimmt. Sie sind Mitglied in allen Hohen Räten. Die Sitzungen dieser Räte hatten jedoch niemals gesetzlich festgelegten und gesetzgeberischen Status. Nach der Verschärfung des amerikanischen Wirtschafts-Embargos und innenpolitischen Sicherheits-und Wirtschaftskrisen, die zum Ausbruch von Straßenprotesten Ende 2017 führten, verkündete Präsident Hasan Rouhani, dass ein Wirtschaftskrieg gegen Iran erklärt worden sei.
Im April 2018 befahl der Oberste Führer die Bildung des Obersten wirtschaftlichen Koordinationsrates, dem der Präsident vorstehen sollte. Seiner Anordnung zufolge mussten ihm die Beschlüsse des Rates zur Billigung vorgelegt werden, bevor sie in Kraft treten konnten.
Zu Beginn sah es nicht so aus, als ob dieser neue Rat die gesetzgeberische Macht des Parlaments bedrohen würde. Er schien sich vielmehr nur mit den wirtschaftlichen Problemen befassen, deren Lösung sofortigen Handelns bedurfte.
Im Laufe der Zeit stellte sich jedoch heraus, dass der Rat sich auch gesetzgeberisch betätigte und die von der Verfassung dem Parlament verliehene Macht an sich riss.
Mit einem gehorsamen und gefügigen Parlament braucht der Oberste Führer eigentlich weder einen Schlichtungsrat, noch einen Obersten Wirtschaftlichen Koordinationsrat noch irgendeinen anderen Rat, um seine Politik voranzutreiben. Die ernsthafte Bedrohung und Entmachtung des Parlaments durch ernannte Gremien begann mit dem sechsten Parlament (2000-2004), da es nicht einstimmig und seine Abgeordneten nicht zu hundert Prozent gefügig waren. Nun kann das elfte Parlament durch absoluten Gehorsam den Obersten Führer darin bestätigen, dass es das „stärkste und revolutionärste Parlament seit der Revolution“ ist.
Es ist genau die Art von Parlament, die Khamenei sich immer gewünscht hat.